01.05.2025, Spatz Alttoggenburg

Einsendung von Staatskanzlei Kanton St. Gallen

Windpark: Verfahren zum Sondernutzungsplan startet

Die Firma Windenergie Schweiz AG plant einen Windpark im Gebiet
Hamberg/Alvensberg in der Gemeinde Kirchberg. Grundlage für den Bau ist ein
kantonaler Sondernutzungsplan. Das kantonale Amt für Raumentwicklung und
Geoinformation hat das Verfahren gestartet.

Die Firma Windenergie Schweiz AG hat beim Kanton ein Plangesuch für die Umsetzung
eines Windparks im Windeignungsgebiet Hamber/Alvensberg eingereicht. Sie plant einen
Windpark im Gebiet Kirchberg-Gähwil-Dietschwil mit fünf Anlagen und einer
Windenergieproduktion von etwa 60 GWh pro Jahr. Dafür ist ein kantonaler
Sondernutzungsplan nötig.

Information und Mitsprache der Bevölkerung vor Ort
Die St.Galler Regierung hat mit der jüngsten Richtplananpassung 15 Windeigungsgebiete
zur Windenergienutzung festgesetzt. Für das Nutzungsplanverfahren zuständig ist das
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen. Zum
Verfahrensstart hat eine erste Koordinationssitzung zusammen mit den Vertreterinnen
und Vertretern des Kantons, der Standortgemeinde Kirchberg und der Gesuchstellerin
stattgefunden.

Nach der Vorprüfung der Planunterlagen lädt das Amt für Raumentwicklung und
Geoinformation die Standortgemeinde zu einer Vernehmlassung ein. Die Gemeinde kann
ihre Anliegen laufend und im Rahmen der Anhörung einbringen. Anschliessend startet
das öffentliche Mitwirkungsverfahren, an dem sich die ganze Bevölkerung beteiligen kann.
Dabei können Interessierte ihre Meinungen und Hinweise zur Planung einbringen. Diese
werden im weiteren Planungsverlauf geprüft. Insbesondere sollen so allfällige Interessen
zu Tage kommen, die bisher nicht bekannt waren.

Nach allfälligen Anpassungen aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung werden
der Sondernutzungsplan, der Umweltverträglichkeitsbericht und das Baugesuch öffentlich
aufgelegt. Nachdem die Regierung die Einsprachen behandelt hat, genehmigt sie den
Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung in einem Gesamtentscheid. Wenn der
Gesamtentscheid eröffnet wird, beginnt die Frist für Rechtsmittelverfahren. Sobald die
Baubewilligung und des Sondernutzungsplans rechtskräftig sind, kann die Gesuchstellerin
Windenergie Schweiz AG mit dem Bau des Windparks beginnen.

Mit diesem Verfahren stellt die St.Galler Regierung sicher, dass sämtliche Betroffene sich
in das Verfahren einbringen können und dass sie die Interessen der gesamten St.Galler
Bevölkerung im Sinne einer Gesamtabwägung bestmöglich schützen kann.

Das Plangesuch für das Windeignungsgebiet Hamberg/Alvensberg ist das erste im
Kanton St.Gallen eingereichte Gesuch für einen kantonalen Sondernutzungsplan für
einen Windpark.

Windenergie für die Stromversorgung im Winter in Zukunft zentral
Im Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk das revidierte Energiegesetz zur Umsetzung
der Energiestrategie 2050 angenommen. Ein Pfeiler der Energiestrategie 2050 ist der
Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis 2050 soll die Windenergieproduktion in der
Schweiz auf 4'300 GWh pro Jahr ausgebaut werden und so rund 7 Prozent des
gesamtschweizerischen Stromkonsums decken. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat
mit der jüngsten Richtplananpassung 15 Windeignungsgebiete im ganzen Kanton
festgesetzt. Sie strebt mit der Ermöglichung der Windenergienutzung eine sichere und
bezahlbare Stromversorgung an. Dazu gehört auch die Erhöhung der
Versorgungssicherheit im Winter, wenn Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen tendenziell
weniger Strom ins Netz einspeisen. Das Windkraftpotenzial im Kanton St.Gallen liegt bei
rund 10 Prozent des gesamten Stromverbrauchs; Ziel der Regierung ist eine jährliche
Windernte von rund 600 GW

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