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Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Di. 20.10.2026 · dornach​.​ch

Die Bauverwaltung Dornach weist Grundeigentümer:innen darauf hin, dass sie Bäume und Sträucher regelmässig bis auf die Grundstücksgrenze zurückschneiden müssen, um freie Durchfahrt und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gemäss Baureglement müssen Bepflanzungen auf eine Höhe von 4,20 m (entlang von Trottoirs und Fusswegen auf 3 m) zurückgeschnitten werden, während Hecken maximal 1,50 m hoch sein dürfen und bei Kurven und Einmündungen 0,80 m nicht überschreiten dürfen. (ki)

Quelle ↗

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Dornach · № 22

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