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Neuigkeiten

Aufforderung zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken

Mi. 16.09.2026 · kestenholz​.​ch

Grundeigentümer müssen bis 31. Oktober überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern zurückschneiden, um Strassen und Fusswege freizuhalten. Mindesthöhen: 4,2 m an Strassen, 2,5 m an Wegen. (ki)

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Kestenholz · № 17

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