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Dürfen / sollen Wildtiere gefüttert werden?

So. 01.11.2026 · Neftenbach

Das kantonale Jagdgesetz verbietet das Füttern von Wildtieren, da es zu Krankheitsübertragungen und unnatürlichen Verhaltensänderungen führen kann. Erlaubt ist massvolle Winterfütterung von Singvögeln und Eichhörnchen bei länger andauerndem Frost oder geschlossener Schneedecke, wie der Naturschutzverein im aktuellen «Neftebacher» erklärt. Nachhaltiger sei es jedoch, naturnahe Siedlungsräume und Gärten mit einheimischen Pflanzen anzulegen, die Wildtieren ein natürliches Nahrungsangebot bieten. (ki)

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Pfungen · № 4

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